Verein und Mitgliedschaft
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Vereinsziele sind, durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit Jäger und Sportschützen als verantwortungsbewusste Waffenbenützer ins Bewusstsein zu rufen. Bau eines Großkaliber-Schiessstand im Piestingtal. Erweiterung der "Trachtenkompanie". |
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Der Verein beabsichtigt die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit anderen Vereinen gleicher Art, sowie die Durchführung und Organisation von sportlichen Wettbewerben und anderen Veranstaltungen zum Zweck der Unterhaltung und der Traditionspflege. |
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Wertungs- und Ergebnislisten zur Vorlage bei Behörden für Waffenbesitzkarte, bzw. Waffenpass werden vom Verein ausgestellt. Weitere Zwecke sind Erfahrungsaustausch und Anwendung sowohl von historischen als auch neuestem fachtechnischen Wissen im Waffen- und Schießwesen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen (Waffenführerschein), sowie gesellige Zusammenkünfte und gemeinsames Training der verschiedenen Schießdisziplinen für vereinsinterne, nationale und internationale Wettbewerbsveranstaltungen. |
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Der Verein bietet Mitgliedern nach Absprache die Möglichkeit, verschiedene Artikel (Waffen, Munition, Zubehör etc.) zu besonderen Konditionen zu beziehen.
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Um auch Veranstaltungen durchführen zu können, werden Einschreibgebühren und jährliche Mitgliedsbeiträge eingehoben. Die einmalige Einschreibgebühr beträgt 150 € und dann der jährlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag 110 € wovon jedoch 80 € auf den Mitgliedsbeitrag des Folgejahres gutgeschrieben wird, hat das Mitglied eine Arbeitsleistung von 50 Stunden/Jahr dem Verein erbracht. Zusätzlich ist jedes Mitglied haftpflicht-, bzw. unfallversichert. Am Zahlschein muss Name, Anschrift und unbedingt eine eventuell vorhandene Telefonnummer angegeben werden. Zahlungsziel ist 1 Monat nach Ausstellung der Beitrittserklärung. Die Mitgliedschaft wird durch Einzahlung des beigefügten Zahlscheines erworben und gilt ab dem Datum des Poststempels. Für weitere Auskünfte steht der Verein unter Telefon 0676/4356639 und per E-Mail: psr.at@cnet.at zur Verfügung.
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In Anbetracht der strengen Waffenrechtlichen Bestimmungen wird ein persönliches Gespräch mit dem Aufnahmegremium des vereinsinternen Schiedsgerichtes dem Beitritt vorausgesetzt.
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